Häufig gestellte Fragen

Hier finden Antworten auf Ihre Fragen rund um das Projekt. Der FAQ-Bereich steht für Sie alternativ als PDF zum Download bereit.

  • Fragen zur Antragstellung

    Wer ist antragsberechtigt?

    Das Projekt „Total Digital!“ ist zugangsoffen: alle Einrichtungen, die Leseförderungsprojekte mit digitalen Medien umsetzen wollen, können sich bewerben (z.B. Mehrgenerationenhäuser, Fördervereine, Familienzentren, kulturelle Vereine, etc.).

    Die Antragstellenden müssen juristische Personen (Einrichtungen) sein und im Bündnis mit zwei weiteren Einrichtungen agieren, siehe auch "Fragen zum Bündnis".

    Nicht antragsberechtigt sind formale Bildungsorte (Schule, Kitas), siehe dazu "Können Projekte in Kindertagesstätten oder in Schulen gefördert werden?". Sie können aber gern Bündnispartner sein.

    Wie wird der Antrag gestellt?

    Die Antragsstellung erfolgt ausschließlich über die offizielle Förderdatenbank des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF).

    Der dbv plant zwei Ausschreibungsrunden pro Kalenderjahr, zu denen er jeweils aufruft. Die Fristen sind in der Regel der 30. April und der 31. Oktober. Wir bitte um Rücksprache, ggf. stehen außerhalb dieser Fristen Restmittel zur Verfügung.

    Gibt es obligatorische Anlagen zum Antrag?

    Ja. Die Kooperationsvereinbarung zwischen den Bündnispartnern, sowie die Anlagen Technikbedarf und Softwarebedarf, falls diese Bestandteil des Konzeptes sind.

    Ein Zeitplan, ein separates inhaltliches Konzept, To-Do-Listen oder Referenzen für Ihre bisherige Projektarbeit werden nicht benötigt. 

    Hinweis: Die Kalkulationsblätter wurden abgeschafft und müssen nicht mehr eingereicht werden. 

    Diese Unterlagen können mit der ersten Einreichung des Antrags beigefügt werden, müssen es aber nicht. Sollten noch einzelne Unterschriften fehlen, reichen Sie den Antrag zur inhaltlichen Prüfung trotzdem ein. Die Anlagen können bis zum Vertragsabschluss nachgereicht werden.

    Kann man Anträge für mehrere unterschiedliche Konzepte/Projekte stellen?

    Ja. Ein lokales Bündnis kann auch mehrere Anträge stellen. Pro Projekt muss ein Antrag in der Förderdatenbank ausgefüllt werden. Sollte es sich um Teilprojekte eines größeren Projektes handeln oder Wiederholungen des gleichen Projektes, können diese auch in einem Antrag gebündelt werden.

    Darf ich einen Förderantrag für ein laufendes Projekt stellen?

    Nein. Die Finanzierung von bereits laufenden Projekten ist ausgeschlossen. Sie dürfen ein schon bestehendes Konzept in Ihrer Einrichtung aber gern durch eine neue Zielgruppe, neue Bündnispartner oder Änderungen am Konzept für "Total Digital!" anpassen. Es muss in mindestens einem Aspekt "neuartig" sein.

    Die Förderrichtlinie besagt außerdem, dass ein Projekt „zusätzlich“ sein muss. Das bedeutet lediglich, dass keine Regelangebote der Einrichtung ersetzt werden dürfen - also zum Beispiel nicht eine regelmäßig durchgeführte Ferienprojektwoche jetzt durch "Total Digital!" finanziert wird.

    Wie läuft die Bewilligung ab?

    Nachdem ein Antrag eingereicht wurde, wird er vom dbv-Team geprüft. Wir geben Rückmeldungen zu fehlenden Angaben bzw. möglichen Punkten der Antrags-Optimierung. Je früher Sie einreichen, umso mehr Zeit bleibt, den Antrag vor der offiziellen Frist und der Jury-Wertung zu überarbeiten.

    Nach Ablauf der Einreichungsfrist werden alle Anträge einer unabhängigen Jury aus Experten zur Bewertung vorgelegt. In einer Jury-Sitzung werden die Wertungen dann diskutiert und die Anträge bewilligt (d.h. zur Förderung vorgeschlagen) oder abgelehnt. 

    Zur Förderung vorgeschlagene Anträge werden anschließend durch das dbv-Team zweitgeprüft. Sie können dann von den Antragstellenden weiter verbessert werden. Abschließend wird ein Zuwendungsvertrag geschlossen und das Projekt kann beginnen!

    Zwischen der Einreichungsfrist und dem Projektstart liegen circa sechs bis acht Wochen.  

    Darf nach Ablehnung erneut ein Antrag gestellt werden?

    Ja. Eine erneute Bewerbung ist willkommen. Das dbv-Projektteam gibt entsprechende Hilfestellung und Beratung.

    Darf ich mein Projekt aus mehreren Quellen fördern lassen?

    Nein. „Total Digital!“ ist eine 100%-Förderung und eine Vollfinanzierungen. Eigen- und Drittmittel (z.B. Sponsoring-Gelder) sind für das geförderte Projekt nicht nötig.

    Was ist der Unterschied zwischen Eigenmittel und Eigenleistung?

    Eigenmittel sind finanzielle Mittel, die vom Antragsteller für die Durchführung der Projekte selbst aufgebracht werden. Eigenmittel sind im Konzept von "Total Digital!" nicht vorgesehen.

    Werden allerdings bspw. Räumlichkeiten oder Personal zur Verfügung gestellt, handelt es sich um Eigenleistungen und nicht um Eigenmittel. Eigenleistungen werden vom Fördergeber erwartet. 

    Wie wird die Zielgruppe „bildungsbenachteiligte Kinder und Jugendliche“ definiert?

    Die niedrigschwelligen Maßnahmen richten sich insbesondere an Kinder und Jugendliche, die erschwerten Zugang zu Bildung, Kunst und Kultur haben. In der Definition von „bildungsbenachteiligt“ orientiert sich das Förderkonzept an den sozialen, finanziellen, räumlichen oder bildungsbezogenen Risikolagen, die im Nationalen Bildungsbericht 2016 beschrieben werden (bildungsfernes Elternhaus, finanzielle oder soziale Notlage durch alleinerziehende Eltern oder den Bezug von Sozialleistungen, Lebensschwerpunkt in strukturell schlechter gestellten Orten, Migrations- oder Fluchthintergrund).

    Es sind Kinder und Jugendliche, denen durch finanzielle, sozialräumliche, soziokulturelle oder besondere strukturelle Hemmnisse ein Zugang zu Angeboten der kulturellen Bildung erschwert oder verwehrt ist.

    Grundsätzlich ist die Teilnahme aller Kinder und Jugendlichen mit Interesse am Projekt möglich und eine heterogene Gruppenzusammensetzung für eine erfolgreiche Durchführung auch wünschenswert, jedoch darf die primäre Zielgruppe (Kernzielgruppe) nicht aus den Augen verloren werden.

    Wie erfolgt der Nachweis über die Bildungsbenachteiligung meiner Zielgruppe?

    Beschreiben Sie im Antrag den Sozialraum, die sozialräumlichen Gegebenheiten der Zielgruppe - bspw. die Einkommensstruktur im Stadtteil, hohe Arbeitslosigkeit, wenige Freizeitangebote. Die Internetseiten der statistischen Landesämter bieten Informationen. Schulen beantworten Fragen über den sozialen Hintergrund, den die meisten ihrer Schüler*innen haben. Diese statistischen Hintergrundinformationen reichen uns aus - wir brauchen keine Einkommensnachweise / Bescheide über die Sozialleistungen der Eltern einzelner Teilnehmer*innen.

    Können Projekte in Kindertagestätten oder in Schulen gefördert werden?

    Projekte in und mit Kindertagesstätten, Schulen und anderen formalen Bildungsträgern sind förderfähig, sofern der freiwillige und außerunterrichtliche Charakter des Projektes nicht gefährdet wird. Für die Kooperationen mit formalen Bildungseinrichtungen gibt es daher ein Hinweisblatt des BMBF

    Die Aktionen müssen also außerhalb der Unterrichtszeit stattfinden und nicht im Klassenverband. Die Projektarbeit darf nicht in die Benotung einfließen. Die Teilnahme der Schüler*innen ist freiwillig - das heißt, sie haben jederzeit die Wahl, nach Hause zu gehen. Eine Projektwoche oder Nachmittagsbetreuung, bei der ein schulisches oder ein "Total Digital!"-Projekt in Wahlpflicht gewählt werden muss, ist nicht zulässig. Auch die Mitwirkung von Lehrkräften muss außerhalb ihrer schulischen Verpflichtungen erfolgen.

    Ob Ihr Projekt diese Anforderungen erfüllt, können Sie im Überblick "Fragebogen Förderfähigkeit schulische Projekte" sehen. Bei verbleibenden Fragen wenden Sie sich bitte an das Projektteam.

  • Fragen zum Bündnis

    Wie wird ein "Bündnis für Bildung" gebildet? 

    In einem lokalen Bündnis müssen sich immer mindestens drei Partnereinrichtungen aus verschiedenen Bereichen zusammenfinden.

    Die Zusammensetzung eines Bündnisses wird nach folgendem Muster empfohlen:

    • Kulturbereich, z.B. die Bibliothek
    • Bildungsbereich, z.B. Kita, Schule, Einrichtung beruflicher Bildung
    • Sozialraum, z.B. Jugendverbände, Einrichtungen der Jugend- und Sozialarbeit, Wohlfahrtspflege, kirchliche Institutionen oder Migrant*innenselbstorganisationen 

    Die Partner klären miteinander, welchen Beitrag sie jeweils zum Erfolg des gemeinsamen Projektvorhabens leisten und welche Aufgabenteilung sie vornehmen. Festgehalten wird dies in einer Kooperationsvereinbarung.

    Einzelpersonen können nicht den Status eines offiziellen Bündnispartners haben. Bündnispartner müssen juristische Personen (Einrichtungen) sein.

    Schulen dürfen Bündnispartner sein, aber nicht selbst den Antrag stellen. Die Aktionen für Kinder und Jugendliche müssen „außerunterrichtlich“ bzw. „außerschulisch“ durchgeführt werden. Für die Kooperation mit Schulen gibt es daher das Hinweisblatt des BMBF.

    Wie weit kann der geografische Rahmen eines "lokalen" Bündnisses sein?

    In städtischen Bereichen ist die Zuordnung "lokal" durch die räumliche Nähe in der Regel gegeben. Trotzdem müssen größeres Distanzen (Einrichtungen oder Teilnehmde aus zwei weit entfernten Stadtteilen) begründet werden - welcher Nutzen entsteht daraus für das Projekt?

    In ländlichen Gebieten kann der Begriff "lokal" auch weiter gefasst sein, wenn inhaltlich begründet und organisatorisch durchführbar. Die Grenzen einer Gemeinde können also überschritten und zum Beispiel der ganze Landkreis einbezogen werden.

    Dürfen mehr als drei Einrichtungen zusammenarbeiten?

    Wenn es für das Projekt von Nutzen ist, mit mehr als den vorgeschriebenen drei Einrichtungen zusammen zu arbeiten, darf auch ein größeres Bündnis gebildet werden.

    Der dbv hat diesbezüglich keine Vorschriften oder eine Obergrenze – die Erfahrungen der Praxis haben aber gezeigt, dass größere Bündnisse ggf. schwerer zu koordinieren sind. 

    Können Einrichtungen des gleichen kommunalen Trägers Bündnispartner werden?

    Ja, dies ist möglich, sofern es eigenständig agierende Institutionen sind (z.B. Bibliothek und Volkshochschule unter Trägerschaft einer Stadt, oder eine Bibliothek und der Förderverein).

    Muss ich eine Bibliothek als Bündnispartner haben?

    Nein, nicht zwingend. Aber wenn unter den Bündnispartnern keine Bibliothek ist, dann muss das Projekt Folgendes leisten: entweder finden eine oder mehrere der Projekt-Veranstaltungen in den Räumen einer Bibliothek statt oder es gibt einen gemeinsamen Ausflug in eine Bibliothek, z.B. mit einer Führung.

    Muss die Bibliothek im Bündnis Mitglied beim dbv sein? Nein.

    Muss eine Bibliothek den Antrag stellen?

    Nein. Jeder der Bündnispartner darf den Antrag stellen – außer Schulen oder Kindertagesstätten, wohl aber deren Fördervereine oder Freundeskreise.

    Welche Eigenleistungen müssen von den Partnern erbracht werden?

    Der Einsatz von Personal für die Antragstellung, Konzeption, Organisation und Nachbereitung der Aktionen müssen von den Partnern als Eigenleistung erbracht werden. Für die Durchführung der Aktionen können Fachkräfte auf Honorarbasis hinzugezogen werden. Die Gewinnung und Koordination von Ehrenamtlichen zur Unterstützung ist eine Eigenleistung. Der Einsatz von Personal der Partner (an Stelle von Honorarkräften) ist auch eine Eigenleistung.  

    Personalausgaben für hauptamtliche Mitarbeiter*innen der Bündnispartner sind nicht förderfähig. Auch die Finanzierung von neuen Stellen kann nicht erfolgen – Personal ist nur auf Honorarbasis und projektbezogen förderfähig.

    Weitere Eigenleistungen: das Einbringen von Infrastruktur und Sachleistungen (z.B. Räume, Versicherung, Medien, Internetarbeitsplätze, Technik wie Computer oder Laptops).

    Ich kenne keine Bündnispartner. Was tun?

    Es ist hilfreich, sich vor Augen zu führen, wer alles als Bündnispartner in Frage kommt: Schulen, Vorschulen, Kindergärten, Eltern-Kind-Zentren, Jugendclubs, das Sozialamt, Migrant*innenorganisationen, AWO (Arbeiterwohlfahrt), Stadtteilzentren, Volkshochschulen, Medienzentren, Vereine, Freundeskreise und Fördervereine der Bibliothek, Lesepat*innenvereine, Organisationen von Studierenden, Elternvereine, Musikschulen, Museen, Feuerwehr, Theater, Puppentheater und viele mehr.

    Denken Sie an andere Einrichtungen, mit denen Sie schon kooperiert haben. Und denken Sie an die Themen Ihres Projektes: geht es um Fußball, kann auch der lokale Fußballverein ins Bündnis geholt werden. Ist das Thema "Natur", bieten sich der Naturschutzbund, ein lokaler Wanderverein, der Heimatverein oder ein Partner aus der Forstwirtschaft an. 

  • Fragen zum Einsatz von Ehrenamtlichen

    Ist das lokale Bündnis verpflichtet, Ehrenamtliche einzubinden?

    Die lokalen Bündnisse sind nicht verpflichtet, Ehrenamtliche einzubinden.

    Der Einsatz von ehrenamtlichen Kräften ist nach der Förderrichtlinie des BMBF allerdings ausdrücklich erwünscht, um ein tragfähiges Fundament für bürgerschaftliches Engagement bei Bildungsaufgaben zu schaffen. Bei der Antragsbewertung durch die Jury wird deren Einsatz daher positiv berücksichtigt.

    Ehrenamtliche sollen die Projektleitung vor Ort in der Durchführung unterstützen. Ihre Gewinnung und ihr Einsatz sollten also nicht als Pflicht gesehen werden, sondern als Chance.

    Muss schon bei der Antragsstellung feststehen, welche Personen ehrenamtlich helfen?

    Nein. Bei Antragstellung müssen die Namen der Ehrenamtlichen noch nicht vorliegen, jedoch muss die Anzahl vorkalkulatorisch eingeplant werden.

    Welche Aufwandsentschädigung gibt es für die Ehrenamtlichen?

    Die Aufwandsentschädigung beträgt 5 €/h.

    Außerdem können Fahrtkosten beantragt werden. Dabei handelt es sich um 5€/Tag für den Öffentlichen Nahverkehr, bzw. 0,20€/km für Fahrten mit privaten PKWs (diese Fahrten müssen bei der Abrechnung nachvollziehbar sein, wann wurden wie viele Kilometer gefahren?). 

    Können auch Lehrer*innen oder Erzieher*innen als Ehrenamtliche mitwirken?

    Ja, allerdings wirklich nur ehrenamtlich, d.h. zeitlich und inhaltlich getrennt von ihren hauptamtlichen Aufgaben.

    Können minderjährige Jugendliche als Ehrenamtliche mitwirken?

    Dagegen spricht nichts. Im Sinne des Peer-to-Peer Ansatzes ist es sogar vorteilhaft, ältere Jugendliche in das Projekt einzubeziehen, auch wenn sie noch minderjährig sind.

    Sollte das lokale Bündnis ein Führungszeugnis von den Ehrenamtlichen verlangen? 

    Der Fördergeber und der dbv haben diesbezüglich keine Vorschriften. Die antragstellenden Organisationen sollten hierbei den sonst üblichen Regelungen und Gepflogenheiten ihres Trägers folgen.

  • Fragen zu den Fördermitteln

    Welche technische Ausstattung wird mit den Projektmitteln gefördert?

    „Total Digital!“ ist zunächst kein Ausstattungsprogramm, sondern ein Förderprogramm für Kinder und Jugendliche in bildungsbenachteiligten Situationen.

    Es können die zur Durchführung von Aktionen unabdingbar notwendigen technischen Basisgeräte (z.B. elektronische Lesestifte, Tablets, Roboter) in Ausnahmefällen beantragt werden, sofern sie nicht beim Antragstellenden oder den Partnern bereits vorhanden sind. Der Bedarf ist im Antrag ausführlich darzulegen und durch die Anlage „Bedarf Technikblatt“ mit Unterschrift zu bestätigen.

    Förderfähig sind nur Geräte im Wert von bis zu maximal 410,00 € netto.

    Grundsätzlich gilt: Ausleihe geht vor Erwerb. Wenn eine Miete vor Ort nicht möglich ist oder aufgrund der Projektstruktur / Projektdauer nicht wirtschaftlich wäre, kann ein Kauf damit begründet werden. 

    Sofern Technik benötigt wird, muss die Verhältnismäßigkeit der Ausgaben über die Projektlaufzeit gegeben sein.

    Was passiert mit der Technik nach Ende des Projektzeitraumes?

    Die technischen Basisgeräte verbleiben nach Abschluss der Aktion beim Bündnis bzw. nach Einigung zwischen den Bündnispartnern z.B. beim federführenden Antragsstellenden.

    Die Geräte dürfen in der Projektlaufzeit nur für die Durchführung der beantragten Aktionen/Maßnahmen genutzt werden. Sie sind nicht Teil der Infrastruktur des Antragstellenden.

    Können für die Durchführung auch pädagogische Fachkräfte bezahlt werden?

    (Medien-)Pädagogische Fachkräfte können in das Projekt eingebunden werden, um die Personalstruktur des Bündnisses zu entlasten und von der Expertise der Honorarkräfte zu profitieren. 

    Neben Medienpädagog*innen können auch sozialpädagogische, theaterpädagogische oder andere Fachkräfte beantragt werden, je nach Inhalt des Projektes. Für ein Graffiti-Projekt können das also auch Graffiti-Künstler*innen, für ein Liederprojekt Rapper*innen sein. Für künstlerische Honorarkräfte kann neben dem Honorar auch die KSK-Abgabe (Künstlersozialkasse) gefördert werden. 

    Die Qualifizierung der Honorarkraft ist nachzuweisen (Ausbildung oder Studienabschlüsse, Projekterfahrung). Eine Beschreibung oder Benennung reicht – bitte laden Sie aus datenschutztechnischen Gründen keine Lebensläufe oder Zeugnisse in der Förderdatenbank hoch.

    Für die Honorarkräfte können 50€/h gezahlt werden. Von diesem Richtwert kann bei guter Begründung nach unten (z.B. ortsüblicher Tarif) oder oben (z.B. für habilitierte Kräfte) abgewichen werden. Vor- und Nachbereitung sind nicht förderfähig, sondern in den 50€/h bereits enthalten. Die Abrechnung erfolgt anhand einer Honorar-Rechnung, der ein Stundenzettel beigefügt werden muss. 

    Honorare für hauptberufliche Mitarbeitende der Bündnispartner sind nicht zuwendungsfähig. 

    Neben Honoraren und KSK-Abgabe können die betreuenden Personen auch in die Verpflegungspauschale einberechnet werden. Außerdem können für sie Fahrtkosten beantragt werden. 

    Wie komme ich an die bewilligten Gelder?

    Ihnen wird vom „Total Digital!“-Team ein Formular für den sogenannten Zahlungsabruf zur Verfügung gestellt, mit dem Sie die bewilligten Mittel beim Deutschen Bibliotheksverband (dbv) abrufen können.

    Liegt das ausgefüllte Formular dem dbv postalisch vor, prüft dieser, ob die beantragten Ausgaben dem Rahmen der bewilligten Mittel entsprechen. Ist dem so, wird Ihnen das Geld überwiesen.

    Der Zahlungsabruf muss jeweils zum ersten eines Monats postalisch bei dbv eingegangen sein. Danach dauert es aufgrund von internen Abläufen und Bestellung der Mittel bei der Bundeskasse bis zu maximal drei Wochen, ehe Ihnen die Mittel überwiesen werden (circa um den 20. des Monats). 

    Sie müssen nicht jeden Monat einen Zahlungsabruf stellen, es wäre aber möglich. Das Projekt kann auch mit einem einzigen Zahlungsabruf am Ende finanziert werden.

    Wie viel Zeit habe ich, um die Gelder zu verausgaben?

    Nach Erhalt / Überweisung der abgerufenen Mittel haben Sie eine sechswöchige Verwendungsfrist.

    Abgerufene Mittel, die nicht innerhalb dieser Frist verausgabt werden können, müssen an den dbv zurück überwiesen werden. Bei einer Überschreitung der gesetzten Frist können sonst ggf. Zinsen entstehen!

    Wie erfolgt der Nachweis der Verwendung der Fördermittel?

    Nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes laut Zuwendungsvertrag mit dem dbv haben Sie zwei Monate Zeit, einen sogenannten "Verwendungsnachweis" über Verwendung der Mittel zu schreiben. 

    Für Projekte, die zwei Jahre oder länger dauern, gilt: während der Laufzeit muss jedes Jahr zwei Monate nach Ablauf des Kalenderjahres (Ende Februar) für das vorausgegangene Jahr ein "Zwischennachweis" erstellt werden. Im letzten Jahr der Förderung dann zwei Monate nach Ende der Laufzeit der Verwendungsnachweis. 

    Eine Anleitung zur Erstellung von Zwischen- und Verwendungsnachweisen finden Sie im Handbuch für Antragstellende in der Förderdatenbank. Kurz vor Ablauf Ihres Bewilligungszeitraumes senden wir Ihnen außerdem eine E-Mail mit Hinweisen, welche Dokumente in welcher Form einzureichen sind.

    Was passiert, wenn am Ende des Projekts Mittel übrigbleiben?

    Wir empfehlen die sofortige Rücküberweisung von zu viel abgerufenen Mittel an den dbv. Sonst besteht Zinsgefahr. Mittel, die nicht zurücküberwiesen werden (inklusive eventuell entstandener Zinsen), werden am Ende der Nachweisprüfung mit der Verwaltungspauschale verrechnet.

    Was passiert, wenn Belege für verausgabte Mittel nicht anerkannt werden?

    Wenn Belege für Ausgaben nicht anerkannt werden, werden diese Mittel von der Verwaltungspauschale abgezogen. Sollte der Betrag größer als die Verwaltungspauschale sein, fordern wir die Differenz von Ihnen zurück.

    Ich will bewilligte Mittel anders ausgeben, als im Antrag angegeben. Darf ich das?

    Nach Rücksprache mit dem Deutschen Bibliotheksverband (dbv) kann ein Antrag zur Umwidmung von Mitteln (z.B. von Honoraren zu Sachausgaben) gestellt werden. Ein sogenannter Änderungsantrag (umfasst neben der Umwidmung auch Aufstockung, Reduktion, zusätzliche Teilprojekte) ist weniger aufwendig als der erste Antrag und kann jederzeit gestellt werden – jedoch immer vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes (siehe Zuwendungsvertrag). Mittel können nur für das beantragte Projekt und für dessen Projektziel verausgabt werden – nicht für andere Projekte.

    Ich brauche mehr Mittel, als ich beantragt habe. Was kann ich tun?

    Es gibt die Möglichkeit eines Aufstockungsantrags/Änderungsantrags, um mehr Mittel anzufragen - zum Beispiel bei Anstieg der Teilnehmendenzahlen oder bei Preiserhöhungen. Nehmen Sie dazu Kontakt mit dem „Total Digital!“-Team beim dbv auf.

    Was ist eine Verwaltungspauschale?

    Mit der Verwaltungspauschale möchte der Fördergeber den Aufwand für die Koordinierung der Bündnisse und die Administration der Projekte vor Ort würdigen. Sie beträgt fünf Prozent der anerkannten Ausgaben, mindestens jedoch 300 Euro. Die Berechnung und Auszahlung der Verwaltungspauschale erfolgt nach Abschluss der Förderung durch den dbv.

  • Inhaltliche Fragen zum Projekt

    Wie mache ich mein Projekt bekannt?

    Als Werbung empfiehlt es sich, alle Kommunikationswege, die Ihnen und Ihren Partnern zur Verfügung stehen, zu nutzen: die eigenen Internetseite oder die des Trägers, ein Newsletter oder eine regionale Veranstaltung. Informieren Sie auch die lokalen Zeitungen und Anzeigenblätter. Plakate und Flugzettel in Schulen, lokalen Jugendzentren, Buchläden und Bibliotheken helfen ebenfalls. Und unterschätzen Sie nie die Möglichkeiten der Mund-zu-Mund-Propaganda.

    Der dbv gibt nach der Bewilligung der Projekte Hinweise für erfolgreiche Presse- und Öffentlichkeitsarbeit in Printmedien und Social Media-Kanälen. 

    Dürfen Jugendliche und andere Menschen, die älter als 18 Jahre sind (Eltern,
    Geschwister, Peers…), an Projekten/Veranstaltungen teilnehmen?

    Das Förderprogramm richtet sich an eine Kerngruppe von Kindern und Jugendlichen zwischen drei und 18 Jahren. Dies sind die „Teilnehmer*innen“, für die Sie die Förderung erhalten. Jugendliche ab ihrem 19. Geburtstag können keine „Teilnehmenden“ sein. Sie können sich z.B. als Ehrenamtliche engagieren. Auch Eltern oder Großeltern können dies tun bzw. können diese auch anderweitig am Projekt beteiligt werden, siehe unten.

    Welche Rolle dürfen/sollen die Eltern im Projekt spielen?

    Alle Bündnisse entwickeln eine Idee, wie sie die Eltern in das Projekt einbinden – das kann sein: ein informierender Elternabend, die aktive Beteiligung an der Projektumsetzung, eine Auftaktveranstaltung mit Vorstellung der Projektidee und allgemeine Informationen über Leseförderung und Nutzung digitaler Medien, die Einladung zur Abschlussveranstaltung mit Vorstellung der Projektergebnisse.

    Wo finde ich Beispiele und Ideen für Projekte?

    Im Bereich Projekte auf dieser Webseite finden Sie Informationen und Beispiele aus „Lesen macht stark. Lesen und digitale Medien“ – dem Vorgänger-Programm von „Total Digital!“.
    Zudem finden Sie in dieser Broschüre ausgewählte Projektkonzepte samt Tipps zu Vorbereitung, Durchführung etc.

    Alle vorgestellten Konzepte stehen zur Nachnutzung zur Verfügung.

    Was muss ich bei Werbung für mein Projekt beachten?

    Für die Öffentlichkeitsarbeit müssen die Logos des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und von „Kultur macht stark“ auf Plakaten, Flugblättern usw. sichtbar sein. Die Logos und genaue Anweisungen finden Sie in einem Pressekit, das wir Ihnen mit Abschluss des Zuwendungsvertrags zuschicken.

    Alle mit den Projektmitteln bezahlten Druckwerke müssen das Logo des Fördergebers tragen. Sie sind verpflichtet, Belegexemplare beim dbv einzusenden.

    Was passiert, wenn ich weniger als die anvisierte Anzahl an Teilnehmenden erreiche?

    Evaluieren Sie den Verlauf des Projekts bzw. der Einzelveranstaltung und halten Sie Rücksprache mit dem Projektbüro. Wir helfen Ihnen, Möglichkeiten der Nachsteuerung auszuloten.