Wer ist antragsberechtigt?
Das Projekt „Total Digital!“ ist zugangsoffen: alle Einrichtungen, die Leseförderungsprojekte mit digitalen Medien umsetzen wollen, können sich bewerben (z.B. Mehrgenerationenhäuser, Fördervereine, Familienzentren, kulturelle Vereine, etc.).
Die Antragstellenden müssen juristische Personen (Einrichtungen) sein und im Bündnis mit zwei weiteren Einrichtungen agieren, siehe auch "Fragen zum Bündnis".
Nicht antragsberechtigt sind formale Bildungsorte (Schule, Kitas), siehe dazu "Können Projekte in Kindertagesstätten oder in Schulen gefördert werden?". Sie können aber gern Bündnispartner sein.
Wie wird der Antrag gestellt?
Die Antragsstellung erfolgt ausschließlich über die offizielle Förderdatenbank des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF).
Der dbv plant zwei Ausschreibungsrunden pro Kalenderjahr, zu denen er jeweils aufruft. Die Fristen sind in der Regel der 30. April und der 31. Oktober. Wir bitte um Rücksprache, ggf. stehen außerhalb dieser Fristen Restmittel zur Verfügung.
Gibt es obligatorische Anlagen zum Antrag?
Ja. Die Kooperationsvereinbarung zwischen den Bündnispartnern, sowie die Anlagen Technikbedarf und Softwarebedarf, falls diese Bestandteil des Konzeptes sind.
Ein Zeitplan, ein separates inhaltliches Konzept, To-Do-Listen oder Referenzen für Ihre bisherige Projektarbeit werden nicht benötigt.
Hinweis: Die Kalkulationsblätter wurden abgeschafft und müssen nicht mehr eingereicht werden.
Diese Unterlagen können mit der ersten Einreichung des Antrags beigefügt werden, müssen es aber nicht. Sollten noch einzelne Unterschriften fehlen, reichen Sie den Antrag zur inhaltlichen Prüfung trotzdem ein. Die Anlagen können bis zum Vertragsabschluss nachgereicht werden.
Kann man Anträge für mehrere unterschiedliche Konzepte/Projekte stellen?
Ja. Ein lokales Bündnis kann auch mehrere Anträge stellen. Pro Projekt muss ein Antrag in der Förderdatenbank ausgefüllt werden. Sollte es sich um Teilprojekte eines größeren Projektes handeln oder Wiederholungen des gleichen Projektes, können diese auch in einem Antrag gebündelt werden.
Darf ich einen Förderantrag für ein laufendes Projekt stellen?
Nein. Die Finanzierung von bereits laufenden Projekten ist ausgeschlossen. Sie dürfen ein schon bestehendes Konzept in Ihrer Einrichtung aber gern durch eine neue Zielgruppe, neue Bündnispartner oder Änderungen am Konzept für "Total Digital!" anpassen. Es muss in mindestens einem Aspekt "neuartig" sein.
Die Förderrichtlinie besagt außerdem, dass ein Projekt „zusätzlich“ sein muss. Das bedeutet lediglich, dass keine Regelangebote der Einrichtung ersetzt werden dürfen - also zum Beispiel nicht eine regelmäßig durchgeführte Ferienprojektwoche jetzt durch "Total Digital!" finanziert wird.
Wie läuft die Bewilligung ab?
Nachdem ein Antrag eingereicht wurde, wird er vom dbv-Team geprüft. Wir geben Rückmeldungen zu fehlenden Angaben bzw. möglichen Punkten der Antrags-Optimierung. Je früher Sie einreichen, umso mehr Zeit bleibt, den Antrag vor der offiziellen Frist und der Jury-Wertung zu überarbeiten.
Nach Ablauf der Einreichungsfrist werden alle Anträge einer unabhängigen Jury aus Experten zur Bewertung vorgelegt. In einer Jury-Sitzung werden die Wertungen dann diskutiert und die Anträge bewilligt (d.h. zur Förderung vorgeschlagen) oder abgelehnt.
Zur Förderung vorgeschlagene Anträge werden anschließend durch das dbv-Team zweitgeprüft. Sie können dann von den Antragstellenden weiter verbessert werden. Abschließend wird ein Zuwendungsvertrag geschlossen und das Projekt kann beginnen!
Zwischen der Einreichungsfrist und dem Projektstart liegen circa sechs bis acht Wochen.
Darf nach Ablehnung erneut ein Antrag gestellt werden?
Ja. Eine erneute Bewerbung ist willkommen. Das dbv-Projektteam gibt entsprechende Hilfestellung und Beratung.
Darf ich mein Projekt aus mehreren Quellen fördern lassen?
Nein. „Total Digital!“ ist eine 100%-Förderung und eine Vollfinanzierungen. Eigen- und Drittmittel (z.B. Sponsoring-Gelder) sind für das geförderte Projekt nicht nötig.
Was ist der Unterschied zwischen Eigenmittel und Eigenleistung?
Eigenmittel sind finanzielle Mittel, die vom Antragsteller für die Durchführung der Projekte selbst aufgebracht werden. Eigenmittel sind im Konzept von "Total Digital!" nicht vorgesehen.
Werden allerdings bspw. Räumlichkeiten oder Personal zur Verfügung gestellt, handelt es sich um Eigenleistungen und nicht um Eigenmittel. Eigenleistungen werden vom Fördergeber erwartet.
Wie wird die Zielgruppe „bildungsbenachteiligte Kinder und Jugendliche“ definiert?
Die niedrigschwelligen Maßnahmen richten sich insbesondere an Kinder und Jugendliche, die erschwerten Zugang zu Bildung, Kunst und Kultur haben. In der Definition von „bildungsbenachteiligt“ orientiert sich das Förderkonzept an den sozialen, finanziellen, räumlichen oder bildungsbezogenen Risikolagen, die im Nationalen Bildungsbericht 2016 beschrieben werden (bildungsfernes Elternhaus, finanzielle oder soziale Notlage durch alleinerziehende Eltern oder den Bezug von Sozialleistungen, Lebensschwerpunkt in strukturell schlechter gestellten Orten, Migrations- oder Fluchthintergrund).
Es sind Kinder und Jugendliche, denen durch finanzielle, sozialräumliche, soziokulturelle oder besondere strukturelle Hemmnisse ein Zugang zu Angeboten der kulturellen Bildung erschwert oder verwehrt ist.
Grundsätzlich ist die Teilnahme aller Kinder und Jugendlichen mit Interesse am Projekt möglich und eine heterogene Gruppenzusammensetzung für eine erfolgreiche Durchführung auch wünschenswert, jedoch darf die primäre Zielgruppe (Kernzielgruppe) nicht aus den Augen verloren werden.
Wie erfolgt der Nachweis über die Bildungsbenachteiligung meiner Zielgruppe?
Beschreiben Sie im Antrag den Sozialraum, die sozialräumlichen Gegebenheiten der Zielgruppe - bspw. die Einkommensstruktur im Stadtteil, hohe Arbeitslosigkeit, wenige Freizeitangebote. Die Internetseiten der statistischen Landesämter bieten Informationen. Schulen beantworten Fragen über den sozialen Hintergrund, den die meisten ihrer Schüler*innen haben. Diese statistischen Hintergrundinformationen reichen uns aus - wir brauchen keine Einkommensnachweise / Bescheide über die Sozialleistungen der Eltern einzelner Teilnehmer*innen.
Können Projekte in Kindertagestätten oder in Schulen gefördert werden?
Projekte in und mit Kindertagesstätten, Schulen und anderen formalen Bildungsträgern sind förderfähig, sofern der freiwillige und außerunterrichtliche Charakter des Projektes nicht gefährdet wird. Für die Kooperationen mit formalen Bildungseinrichtungen gibt es daher ein Hinweisblatt des BMBF.
Die Aktionen müssen also außerhalb der Unterrichtszeit stattfinden und nicht im Klassenverband. Die Projektarbeit darf nicht in die Benotung einfließen. Die Teilnahme der Schüler*innen ist freiwillig - das heißt, sie haben jederzeit die Wahl, nach Hause zu gehen. Eine Projektwoche oder Nachmittagsbetreuung, bei der ein schulisches oder ein "Total Digital!"-Projekt in Wahlpflicht gewählt werden muss, ist nicht zulässig. Auch die Mitwirkung von Lehrkräften muss außerhalb ihrer schulischen Verpflichtungen erfolgen.
Ob Ihr Projekt diese Anforderungen erfüllt, können Sie im Überblick "Fragebogen Förderfähigkeit schulische Projekte" sehen. Bei verbleibenden Fragen wenden Sie sich bitte an das Projektteam.