Mit dem Programm „Gemeinsam Digital! Kreativ mit Medien“ fördert der Deutsche Bibliotheksverband e.V. (dbv) lokale Projekte der digitalen Leseförderung für Kinder und Jugendliche im Alter von drei bis 18 Jahren. Ziel ist es, insbesondere Kinder und Jugendliche aus Risikolagen zu erreichen und ihnen zusätzliche Bildungschancen zu eröffnen. Das Programm ist Teil der dritten Förderphase des Bundesprogramms „Kultur macht stark“ (2023-2027) des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF).
Mit der Förderung möchte der dbv:
- Kindern und Jugendlichen Freude am Lesen vermitteln
- ihre kreativen Ausdrucksfähigkeiten mit digitalen Medien fördern
- Zugänge zu Kunst und Kultur schaffen
- Lese-, Informations- und Medienkompetenz vertiefen
- Bildungschancen verbessern
- nachhaltige Vernetzung der Akteur*innen vor Ort befördern
- zivilgesellschaftliches Engagement für Bildung stärken
Projekte
Die Projekte können passend zu der jeweiligen Altersgruppe inhaltlich frei gestaltet werden und verbinden auf kreative Weise den virtuellen mit dem realen Sozialraum der beteiligten Kinder und Jugendlichen.
In den Projekten sollen die Teilnehmenden die Bibliothek als Ort mit vielfältigen Bildungs- und Freizeitangeboten für sich entdecken. Grundlage ist immer eine gelesene Geschichte, ein gelesener Text. Die Kinder und Jugendlichen können beispielsweise Videos, Filme, Fotostories, Hörspiele oder andere digitale Medienformate entwickeln und die Vielfalt des Internets und Social Webs nutzen, um eigene Geschichten zu gestalten, zu teilen und zu verbreiten. Für die Umsetzung werden vier - auch kombinierbare - Formate angeboten.
Nachfolgend finden Sie unter „Best Practice“ bereits durchgeführte Projektideen zur eigenen Inspiration und Ideenfindung.
Bildung von Bündnissen
Alle geplanten Projekte werden im Verbund von mindestens drei Einrichtungen aus unterschiedlichen Bereichen umgesetzt, z.B. Bibliotheken, Kitas, Schulen oder Einrichtungen der beruflichen Bildung sowie Vereine, Jugendhilfeeinrichtungen, Einrichtungen der Wohlfahrtspflege, Migrant*innenselbstorganisationen oder kirchlichen Institutionen. Gemeinsam bilden sie ein lokales Bündnis für Bildung. Jede dieser Einrichtungen (mit Ausnahme von Schulen und Kindertagesstätten) darf federführend sein und den Antrag für das Bündnis stellen.
Ziel der Kooperation ist es, Kompetenzen zu bündeln, Synergien zu nutzen und so eine nachhaltige außerschulische kulturelle Bildungsarbeit auf lokaler Ebene zu schaffen und zu stärken.
Antragsverfahren und Ausschreibungsfristen
Die Ausschreibung für Projekte mit frühestmöglichem Projektbeginn Februar 2025 und Projektende spätestens Juni 2025 fand vom 1. September bis 31. Oktober 2024 statt.
Die über die Datenbank eingereichten Projektanträge über werden nun von einer Fachjury geprüft. Anschließend erhalten alle Antragstellenden Rückmeldung, ob ihr Projekt seitens der Jury zum weiteren Prüfverfahren zugelassen wurde. Dies stellt noch keine Bewilligung dar. Der dbv ist von Seiten des Fördergebers zu einer intensiven Prüfung (Erst- und Zweitprüfung) Ihres Antrags und Ihrer Kalkulation auf Richtigkeit und Vollständigkeit verpflichtet. Solange ein Antrag unvollständig und/oder formal noch nicht korrekt ist, kommt kein Zuwendungsvertrag mit dem dbv zustande bzw. kann der Antrag nicht bewilligt werden.
Wenn alle offenen Punkte geklärt werden können, wird in einem nächsten Schritt ein Zuwendungsvertrag und Gesamtfinanzierungsplan fertiggestellt und die Antrag stellende Einrichtung kann in die Förderung übernommen werden.
Möchten Sie gerne per E-Mail über aktuelle Antragsfristen informiert werden, melden Sie sich bitte beim Programmteam.
Ein Hinweis: Da die Datenbank ganzjährig geöffnet ist, ist es möglich, auch zwischen den Antragsfristen einen Antrag stellen. Dieser wird auf eine Warteliste gesetzt und nur vorzeitig berücksichtigt, falls zusätzlich Gelder vorhanden sind. Der Antrag wird ansonsten in der jeweils nächsten regulären Ausschreibungsrunde geprüft.
Veranstaltungstermine und Dokumentation
- Dokumentation Online-Seminar November 2023: „Digitale Leseförderung – was ist das nochmal genau?“ Die Dokumentation finden Sie hier.
- „Gute Praxis für frühkindliche kulturelle Bildung“ am 21.09.2023 in Berlin. Die Materialien und Vorträge zur Veranstaltung finden Sie hier
- Online-Finanzworkshops für Zuwendungsempfänger von „Gemeinsam Digital! Kreativ mit Medien“ am 25.09.2024. Den Videomitschnitt finden Sie nachfolgend:
NEU: Videomitschnitt des Online-Finanzworkshops für Zuwendungsempfänger von „Gemeinsam Digital!“
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Weitere Materialien
Neben den Informationen und Formularen zur Antragstellung erhalten Sie hier nachfolgend weitere wichtigen Hinweise, Formulare, Handreichungen und Linktipps für die konkrete Projektarbeit.
Schutzkonzept gegen sexualisierte Gewalt
- BKJ-Schutzkonzept zum Einsatz gegen sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen
- Webseite der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs
Kultur macht stark
Mit dem Programm „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung seit 2013 außerschulische Projekte der kulturellen Bildung für Kinder und Jugendliche, die wenig Zugang dazu haben. 27 Programmpartner aus Bildung, Kultur und Sozialwesen setzen das Programm um und fördern lokale Projekte, die von Bündnissen für Bildung beantragt werden, oder führen diese gemeinsam mit lokalen Partnern durch. Hierfür stellt das Bundesministerium für Bildung und Forschung jährlich bis zu 50 Millionen Euro bereit und leistet damit einen Beitrag für mehr Bildungschancen in Deutschland. Mehr zum Programm und den Antragsmöglichkeiten erfahren Sie hier: www.buendnisse-fuer-bildung.de.